2.1. Der Beschuldigte hat seiner Schafherde, welche dauerhaft im Freien gehalten wurde, am 2. Februar 2022 auf der der offenen Schafweide an der Aare an der Q-Strasse in R._____, deren Boden durchgehend nass, nicht eingestreut und entsprechend stellenweise morastig war, entgegen den gesetzlichen Vorschriften keinen ausreichend trockenen Liegeplatz zur Verfügung gestellt, was der Beschuldigte wusste und wollte, zumindest aber billigend in Kauf nahm.