1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erhob am 28. August 2023 gegen den Beschuldigten Anklage wegen fahrlässiger Tierquälerei und mehrfacher Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung. Der Beschuldigte sei zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 50.00 und einer Busse von Fr. 3'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 60 Tage) zu verurteilen. Ferner sei die Probezeit für den mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 15. Juni 2021 (80 Tagessätze zu Fr. 40.00) gewährten bedingten Strafvollzug um ein Jahr zu verlängern. In sachverhaltlicher Hinsicht wird dem Beschuldigten Folgendes vorgehalten: 1. Fahrlässige Tierquälerei […]