Weiter macht der amtliche Verteidiger für die Berufungsbegründung einen Aufwand von rund 12.25 Stunden geltend (Positionen vom 27. Mai 2024, 30. Mai 2024, 6. Juni 2024, 7. Juni 2024, 10. Juni 2024). Dieser Aufwand erweist sich als zu hoch, zumal der amtliche Verteidiger mit dem Sachverhalt und den sich stellenden Fragen bereits aus dem erstinstanzlichen Verfahren, für das er mit Fr. 19'411.30 umfassend entschädigt worden ist, bestens vertraut war. Zu beachten ist auch, dass an der bisherigen Verteidigungsstrategie festgehalten wurde. Die genannte Position ist um 6 Stunden auf 6.25 Stunden zu kürzen.