Dass dieser Aufwand teilweise nur geschätzt werden kann, ändert nichts daran, dass er zum erstinstanzlichen Verfahren gehört. Mithin sind die in der Kostennote aufgeführten Positionen vom 27. Oktober 2023 bis 7. März 2024 im Gesamtumfang von 5.16 Stunden nicht im Berufungsverfahren zu entschädigen.