Der amtliche Verteidiger hat anlässlich der Berufungsverhandlung eine Kostennote mit einem Aufwand von 33.40 Stunden (ohne Berufungsverhandlung) zu einem Stundenansatz von Fr. 220.00 sowie Auslagen von Fr. 212.40 und die gesetzliche Mehrwertsteuer – aufgeteilt nach bis zum - 30 -