Auf der beim Beschuldigten gefundenen externen Festplatte (Harddisk 3.5 Seagate) sind 20 kinderpornographische Videos zum eigenen Konsum abgespeichert. Bei sämtlichen Videos handelt es sich um minderjährige, jedoch nicht ganz junge Mädchen, die sich nackt ausziehen, an den Brüsten massieren und sich selber befriedigen, indem sie die Finger oder diverse andere Gegenstände in die Vagina einführen. Exemplarisch ist auf einem der Videos (UA act. 247) zu sehen, wie sich ein minderjähriges Mädchen mit einer Haarbürste befriedigt und sich dabei filmt. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Videos unter direktem Zwang entstanden sind, sind nicht ersichtlich.