vorliegend die einzelnen Pornografiehandlungen entsprechend dem Schuldspruch gesamthaft zu würdigen und dafür eine Einsatzstrafe festzulegen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1263/2020 vom 5. Oktober 2022 E. 6.3.1 betr. den Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung).