Nach dem Dargelegten ist hinsichtlich der weiteren sexuellen Nötigungen bei einer Einzelbetrachtung von einem jeweils ebenfalls nicht mehr leichten Verschulden und dafür angemessenen Einzelstrafen von 8 Monaten auszugehen. Im Rahmen der Asperation dieser weiteren Straftaten ist einerseits zu berücksichtigen, dass insofern ein gewisser Zusammenhang zwischen den einzelnen sexuellen Nötigungshandlungen besteht, als sie wiederholt zum Nachteil von A._____ begangen wurden. Andererseits entfällt wegen des langen Tatzeitraums eine natürliche Handlungseinheit.