4.5.2. Per 1. Juli 2024 trat das revidierte Sexualstrafrecht in Kraft. Art. 189 StGB wurde insoweit geändert, als dass die Nötigung einer Person zur Duldung einer sexuellen Handlung neu in Absatz 2 – anstatt bislang in Absatz 1 – geregelt wird. Der Strafrahmen von Geldstrafe bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wurde beibehalten. Es erfolgte demnach nur eine redaktionelle Änderung. Die Strafe ist gestützt auf Art. 189 Abs. 1 StGB in der bis zum 30. Juni 2024 geltenden Fassung zu bestimmen.