Betrachtung – für die sexuellen Nötigungen und die sexuellen Handlungen mit einem Kind keine Geldstrafe mehr möglich, weshalb für diese Straftaten eine Freiheitsstrafe auszusprechen ist. Für die Verletzung des Geheimoder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte und den Konsum kinderpornografischer Aufnahmen ist aufgrund der jeweiligen Schwere des - 16 - Verschuldens eine Geldstrafe die angemessene Sanktion. Für die Tätlichkeit ist als Übertretung zusätzlich eine Busse auszusprechen.