Am 1. Januar 2018 ist das teilrevidierte Sanktionenrecht und am 1. Juli 2024 das teilrevidierte Sexualstrafrecht in Kraft getreten. Wie zu zeigen sein wird, haben die damit einhergegangenen Änderungen auf die auszusprechende Strafe jedoch keine konkrete Auswirkung, womit sie sich nicht als milder erweisen («lex mitior», Art. 2 Abs. 2 StGB). Entsprechend findet das im Zeitpunkt der Taten geltende Recht Anwendung (Art. 2 Abs. 2 StGB).