Entgegen dem Beschuldigten lässt sich aus dem Umstand allein, dass sich A._____ erst mehrere Jahre nach den angeklagten Vorfällen zur Anzeigeerstattung entschlossen hat, nicht ableiten, dass sich diese nicht zugetragen hätten. Gerade in Konstellationen wie der vorliegenden, bei welchen die sexuellen Übergriffe innerfamiliär stattgefunden haben, ist es nicht aussergewöhnlich, dass sich kindliche oder jugendliche Opfer sexuellen Missbrauchs erst mehrere Jahre später im Erwachsenenalter jemanden anvertrauen und Anzeige erstatten. Es ist denn auch durchaus nachvollziehbar, dass A._____ Angst gehabt hat, ihr würde niemand - 12 -