Auffallend ist hingegen, dass C._____ von einem Vorfall berichtet hat, wonach sie der Beschuldigte Ende 2008 mit einer SMS in sein Zimmer gerufen habe, sie auf sein Bett sitzen musste und ihr der Beschuldigte den Morgenmantel ausgezogen habe. Danach habe er begonnen, mit ihrer Brust zu spielen und habe daran gesaugt (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 4 und S. 7). Auch habe sie der Beschuldigte einmal massiert. A._____ sei in der Schule und ihre Tante [die Mutter von A._____] sei am Arbeiten gewesen (UA act. 617). Sie habe auf dem Bauch gelegen und ihr Oberkörper sei nackt gewesen, wobei ihr der Beschuldigte gesagt habe, sie solle ihr Oberteil ausziehen (UA act.