ein Zimmer geteilt (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 5). Danach sei sie im Ausland gewesen und einfach immer wieder zurückgekehrt, wobei sie, als A._____'s kleine Schwester G._____ geboren wurde, mit dem Baby ein Zimmer geteilt habe, da sie ihr Babysitter gewesen sei (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 5). A._____ hat denn auch nicht ausgeführt, dass die Übergriffe des Beschuldigten stattgefunden hätten, als sie im selben Zimmer mit C._____ geschlafen habe. Auffallend ist hingegen, dass C.___