Sache ist, die sie belaste. Sie habe gespürt, dass sie die Vorkommnisse nicht weiter verstecken könne und habe sich endlich auch getraut, von allem anderen zu erzählen (UA act. 542; vorinstanzliches Protokoll, S. 12 f.). Sie habe sich dann auch getraut, die ganze Situation ihrer Mutter zu erzählen (UA act. 542). Zuvor habe sie es nie jemandem gesagt, weil sie sich nicht getraut habe. Der Beschuldigte habe ihr immer wieder gesagt, dass dies normal sei und sich ein Vater so gegenüber seiner Tochter verhalte (UA act. 547). Sie habe Angst gehabt, dass wenn sie sich jemandem anvertrauen würde, diese Person ihr sagen würde, dies sei normal oder ihr nicht glauben würde.