Nach dem Umzug nach T._____ im Jahr 2014 habe sich insofern etwas geändert, als er sich nicht mehr so oft zu ihr ins Bett habe legen können (UA act. 545). Der Beschuldigte habe es zwar damals auch probiert, aber ihre jüngere Schwester, welche bereits zwischen zwei und vier Jahre alt gewesen sei, sei sehr oft reingeplatzt (UA act. 545).