Der Beschuldigte habe ihr gesagt, sie müsse nicht weinen und als er gemerkt habe, dass ihre Mutter nach Hause kommt, habe er ihr gesagt sie solle ihr Gesicht waschen, damit man es nicht merke (UA act. 563; vorinstanzliches Protokoll, S. 9). Das Ganze habe sich immer und immer wiederholt (UA act. 543). Die Vorfälle hätten zwischen 2008 und 2014 bis zu ihrem Umzug nach T._____ immer in Q._____ am R-Weg in ihrem Schlafzimmer stattgefunden. Sie habe seine Handlungen erduldet, weil er ihr immer wieder gesagt habe, dass es -9-