Er tue ihr nur etwas Gutes (vorinstanzliches Protokoll, S. 10). Das sei sodann jeweils so lange gegangen, bis er gewusst habe, dass sie aufstehen müssten, da ihre Mutter bald nach Hause käme. Sie habe das gehasst und in diesen Momenten einfach sterben wollen; sie habe sich leer gefühlt (vorinstanzliches Protokoll, S. 8). Auch sei sie komplett hilflos gewesen, da sie sich nicht habe wehren können und es habe akzeptieren müssen (UA act. 547). Sie habe auch häufig geweint. Der Beschuldigte habe ihr gesagt, sie müsse nicht weinen und als er gemerkt habe, dass ihre Mutter nach Hause kommt, habe er ihr gesagt sie solle ihr Gesicht waschen, damit man es nicht merke (UA act.