Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 9). Bei ihrer Oberschenkelinnenseite sei er meistens ganz langsam geworden (UA act. 565). Er habe alles rund um die Klitoris berührt. Er habe den Intimbereich gestreichelt und sei mit der Hand darübergefahren. Er sei mit seiner Hand immer wieder nach oben und unten gefahren und sei nach weiter oben zu ihren Brüsten geglitten (UA act. 565). Der Beschuldigte habe ihr gesagt, sie müsse das gernhaben, es tue ihr gut. Sie müsse das akzeptieren. Er tue ihr nur etwas Gutes (vorinstanzliches Protokoll, S. 10).