Er habe sie jeweils ausgezogen und gemeint, er würde sie jetzt massieren, sie brauche dies, dies sei schön und man mache dies so. Sie habe ihm gesagt, dass sie dies komisch finde, sich nicht wohl fühle und er dies nicht tun solle, habe sich aber nicht getraut, sich auch körperlich zur Wehr zu setzen (UA act. 566). Er habe ungeachtet dessen begonnen, sie überall zu berühren. Sie selbst sei jeweils nackt gewesen, da sie in dieser Zeit nackt geschlafen habe. Er habe sie an der Innenseite der Oberschenkel, im Intimbereich und an den Brüsten berührt (UA act. 543; vorinstanzliches Protokoll, S. 10; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 9).