A._____ führte aus, die angeklagten Vorfälle hätten begonnen, als sie zusammen mit ihrer Mutter und dem Beschuldigten nach Q._____ gezogen seien (UA act. 543). Ihre Mutter habe damals im Kantonsspital und oft am Wochenende gearbeitet, weswegen sie oft mit ihm alleine gewesen sei (UA act. 567; vorinstanzliches Protokoll, S. 9). Es sei immer wieder vorgekommen, dass er am Morgen zu ihr – meist im Bademantel bekleidet, teilweise mit Unterwäsche darunter – ins Bett gekommen sei. Er habe sie jeweils ausgezogen und gemeint, er würde sie jetzt massieren, sie brauche dies, dies sei schön und man mache dies so.