A._____ hat angegeben, ihren Freund und ihre Cousine C._____ am 24. Dezember 2022 und ihre Mutter D._____ am 27. Dezember 2022 über die mutmasslichen Vorfälle informiert zu haben (Untersuchungsakten [UA] act. 551, act. 583; vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 13). Bereits zuvor, zu Beginn des Jahres 2022, hat A._____ psychologische Hilfe in Anspruch nehmen wollen und dazu eine Praxis in S._____ aufgesucht. Sie habe sich dort nach eigenen Angaben aber nicht wohl gefühlt und nach der zweiten Sitzung die Behandlung wieder beendet.