2.4. Die dem Beschuldigten vorgeworfenen sexuellen Handlungen zum Nachteil von A._____ sollen sich vom 1. Oktober 2008 bis am 8. Februar 2014 sowie gegen Ende des Jahres 2018 – zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt – zugetragen haben, als sie zwischen 12 und 22 Jahre alt war. A._____ erstattete am 29. Dezember 2022 Strafanzeige, ihre erste Befragung fand noch am selben Tag statt. Damit fand ihre erste Befragung vier Jahre nach dem letzten Vorfall statt, womit keine tatnahen -7-