2. 2.1. Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, sich an seiner Adoptivtochter A._____ über einen Zeitraum vom 1. Oktober 2008 bis 8. Februar 2014 mehrfach sexuell vergriffen und sich dadurch der mehrfachen sexuellen Nötigung gemäss Art. 189 Abs. 1 StGB [in der bis zum 30. Juni 2024 geltenden Fassung] sowie der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 1 Abs. 1 StGB [in der bis zum 30. Juni 2024 geltenden Fassung] schuldig gemacht zu haben.