13. Die Gerichtskasse Lenzburg wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten lic. iur. Alexander Schawalder die richterlich auf Fr. 19'411.30 (inkl. MWSt von Fr. 1'387.80) festgesetzte Entschädigung auszurichten. -4- Die dem amtlichen Verteidiger ausgerichtete Entschädigung kann zu einem späteren Zeitpunkt vom kostenfälligen Beschuldigten zurückgefordert werden, sofern es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).