11. Der Beschuldigte hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 5'700.00 (inkl. Polizeikostenrapport von Fr. 2'695.00) sowie den Auslagen von Fr. 11'946.00 (inkl. Kosten des forensisch-psychiatrischen Gutachtens von Fr. 11'868.00 und Zustellungsauslagen von Fr. 78.00), insgesamt Fr. 17'646.00, zu bezahlen. Die Dolmetscherkosten trägt der Staat. 12. Der Beschuldigte hat die Anklagegebühr von Fr. 3'000.00 zu bezahlen.