10. 10.1 Die beschlagnahmten Gegenstände (Harddisk Seagate Barracuda, 2000 GB, Seriennummer Z240HAXQ; Laptop HP, Seriennummer #5CD8461872 und USB-Stick «SanDisk», grau) werden gestützt auf Art. 69 StGB und Art. 197 Abs. 6 StGB eingezogen. Sie sind zu vernichten. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 10.2 Die beschlagnahmten Gegenstände (Handschriftlicher Brief «an Papa» und der USB-Stick «RAV», blau) können vom Beschuldigten oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils abgeholt werden. Bei unbenutztem Ablauf dieser Frist wird der Gegenstand vernichtet.