1. Januar 2024 angefallenen Aufwendungen und Auslagen 7.7 %, für spätere Aufwendungen 8.1 %. Insgesamt ist dem Verteidiger damit ein Honorar von Fr. 2'846.70 auszurichten (2023: Honorar Fr. 82.00, Auslagen Fr. 2.45, MwSt Fr. 6.50; 2024: Honorar Fr. 2'475.00, Auslagen Fr. 74.25, MwSt Fr. 206.50). 7. Tritt das Berufungsgericht wie vorliegend auf die Berufung ein, fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO; Art. 81 StPO). Das Obergericht erkennt: 1. Die Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gemäss Art. 125 Abs. 1 StGB.