Der amtliche Verteidiger machte mit Honorarnote vom 27. August 2024 einen Stundenaufwand von insgesamt 11.6 Stunden sowie eine Spesenpauschale von 3% geltend, was angemessen erscheint. Davon wurden Leistungen von 0.41 Stunden im Jahr 2023 erbracht. Der Stundenansatz beläuft sich für die im Jahr 2023 erbrachten Leistungen auf Fr. 200.00 (§ 9 Abs. 3bis AnwT in der bis zum 31. Dezember 2023 gültigen Fassung; vgl. dazu auch Urteil des Obergerichts SST.2023.55 vom 26. Januar 2024 E. 4.2) und für die später erbrachten Leistungen Fr. 220.00 (§ 9 Abs. 3bis AnwT). Der Mehrwertsteuersatz beträgt für die vor dem - 23 -