125 StGB ausgegangen werden könnte, wenn das angemischte Bleichmittel trotz Anwendung der Folientechnik unbeabsichtigt auf die Kopfhaut gelangt wäre, zumal das Bleichmittel hierbei mit einem Abstand von lediglich 1 cm und damit derart nah an der Kopfhaut aufgetragen und während der bis zu 45-minütigen Einwirkzeit belassen wird, dass ein Kontakt mit der Kopfhaut durchaus möglich erscheint. Dennoch entspricht ein solches Vorgehen mit Verwendung eines Bleichpulvers und einem neunprozentigem Entwickler den Herstellerempfehlungen und es bestehen auch keine gesetzlichen Regelungen, nach welchen ein Kontakt mit der Kopfhaut (im Gegensatz etwa zum Augenkontakt) zu vermeiden sei bzw. entspre-