Vorgehen wäre damit nicht als sorgfaltswidrig einzuordnen. Dass die zum Färben bzw. Aufhellen der Haare verwendeten Chemikalien potenziell gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten und schwere allergische Reaktionen nicht ausgeschlossen sind, vermag daran nichts zu ändern. Es kann insbesondere auf die genannten Empfehlungen des BLV, nach welchen Konsumenten lediglich aufgefordert werden, sich zu informieren, verwiesen werden.