Gemäss den Ausführungen des BLV handle es sich bei den Warnhinweisen um eine Kennzeichnung der Kosmetika zur Information der Konsumentinnen und Konsumenten. Da in Coiffeursalons das Coiffeurpersonal die Haarfärbemittel selber anmische, sei der Warnhinweis auf der Verpackung meist nicht ersichtlich, weshalb empfohlen werde, direkt beim Coiffeur nach dem Warnhinweis zu fragen (https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/gebrauchsgegenstaende/kosme- tika-schmuck/kosmetika/haarpflegeprodukte.html).