4.5.2.3. 4.5.2.3.1. Bei den von der Beschuldigten verwendeten Produkten handelt es sich um Haarfärbemittel des Herstellers F._____. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Produkte der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über Kosmetische Mittel, auf welche auch Art. 54 der Le- bensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) verweist, entsprechen.