534: 5 bis 10 Minuten für Maschinenhaarschnitt; vgl. auch Berufungsantwort S. 4 und 9) erscheint dagegen sehr kurz und angesichts der auf den Fotos zu erkennenden bereits fortgeschrittenen Blondierung der dunklen bzw. grauen Haare sowie der grundsätzlich vom Hersteller empfohlenen Einwirkzeit von max. 45 Minuten (vgl. E. 4.4.2.3.1) in Verbindung mit den Aussagen der Beschuldigten, dass sie das Bleichmittel eigentlich noch 15 bis 20 Minuten hätte einwirken lassen müssen (act. 213), wenig plausibel. Gestützt auf die Ausführungen im rechtsmedizinischen Gutachten ist damit die Entstehung der Kopfhautverletzung auch bei Verwendung des Entwicklers […] 6% denkbar.