Berufungsantwort S. 8) davon auszugehen, dass nach Anbringen der Folien am hinteren Oberkopf (Bereich der späteren Verletzung) noch weitere Folien einzuarbeiten waren (z.B. am seitlichen und vorderen Oberkopf). Das Anbringen der letzten Folien und der anschliessende - 17 -