Auch aus der erlittenen Verletzung lässt sich nicht die Verwendung des stärker konzentrierten Entwicklers ableiten. Gemäss den Ausführungen im rechtsmedizinischen Gutachten vom 6. Januar 2022 seien bei bestimmungsgemässer Verwendung des geringer dosierten Entwicklers […] 6% gravierende Verletzungen zwar ungewöhnlich, jedoch denkbar. Bei direktem Kontakt eines Bleichmittels bestehend aus 350 ml […] 6% und einem gestrichenen Messlöffel […] mit der Kopfhaut und einer Einwirkzeit von 30 Minuten erscheine eine Verätzung oder Verbrennung der Kopfhaut grundsätzlich möglich (Gutachten act.