Die Aussagen der Beschuldigten hinsichtlich der verwendeten Produkte erscheinen nachvollziehbar. Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 9. Februar 2021 führte sie zunächst im freien Bericht und anschliessend wiederholt in Beantwortung konkreter Fragen aus, den Entwickler […] 6% verwendet zu haben. Dass die Beschuldigte anlässlich der Einvernahme vom 27. April 2022 und damit über eineinhalb Jahre nach dem Vorfall auf Erinnerungslücken bzw. Unsicherheiten verwies, erstaunt nicht und lässt ihre Aussagen diesbezüglich insbesondere nicht als widersprüchlich erscheinen.