wenn eine verzögerte Wundheilung prinzipiell denkbar sei. Ob die Wundheilung durch eine andere und/oder frühere Versorgung der Verletzung positiv hätte beeinflusst werden können, lasse sich mangels Dokumentation der Verletzung in den ersten Tagen bis zum 7. Oktober 2020 nicht sagen (act. 155). Gemäss Bericht der Dermatologie E._____ werde darauf verwiesen, dass in Eigenregie angewandte Pflegeversuche einen relevanten Einfluss auf das Schlussbild der Verletzung gehabt haben könnten.