In der Literatur würden hierbei irritative oder allergische Kontaktekzeme beschrieben. Weiter fänden sich Berichte über vereinzelte Fallbeispiele von oberflächlichen und tiefen Schädigungen der Kopfhaut bis hin zu Gewebeuntergängen durch Haarbehandlungen (act. 153 f.). Es lägen Einzelfallberichte vor, nach welchen sich Verletzungen der Kopfhaut nach Einwirken von Blondierungen in den ersten Tagen klinisch lediglich durch brennende Missempfindungen und Rötungen der Kopfhaut mit Auftreten von nässenden und krustigen Wunden erst mehrere Tage nach dem Ereignis präsentieren könnten.