__ könnten jedoch durch die von der Privatklägerin angefertigten Fotografien grundsätzlich nachvollzogen werden. Als mögliche Ursachen der Vernarbung werden eine Verätzung (Gewebezerstörung der Haut durch eine Säure, Lauge oder ätzende Chemikalie) oder eine thermische Schädigung i.S. einer Verbrennung etwa durch die Wärmeentwicklung des Bleichmittels genannt. Sowohl Wasserstoffperoxid als auch Ammoniak und Persulfate seien grundsätzlich geeignet, zu Irritationen und Verletzungen der Kopfhaut zu führen. In der Literatur würden hierbei irritative oder allergische Kontaktekzeme beschrieben.