Eine zugrundeliegende primäre Erkrankung der Kopfhaut könne mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Es lasse sich jedoch nicht eruieren, zu welchem Zeitpunkt welche Hautveränderung bestanden habe, welche eine wie geartete Behandlung hätte begründen können oder sollen und wie bei einer solchen das finale Outcome gewesen wäre. Insbesondere wäre das Verhalten nach dem Coiffeurbesuch und zwischen den Arztbesuchen und eventuell in Eigenregie angewandte Pflegeversuche am Schlussbild mitzuberücksichtigen (act. 134).