Gemäss Bericht der Universitätsklinik für Dermatologie E._____ zur Untersuchung vom 26. Februar 2021 (act.133 f.) sei auf den (gemäss Angaben der Privatklägerin nach Konsultation in der Hausarztpraxis) erstellten Fotos eine auffällig quadratische ca. 5x5 cm grosse scharf begrenzte nässende Läsion zu erkennen. Aktuell zeige sich eine hyperpigmentierte 5x5 cm Narbe ohne verbleibende Follikelstrukturen hochokzipital linksseitig mit einzelnen Teleangiektasen sowie Büschelhaaren im Randbereich (https://flexikon.doccheck.com/de/Teleangiektasie: Erweiterungen oberflächlich gelegener kleinster Blutgefässe;