4.4. Am 21. September 2020 wurde bei der Privatklägerin aufgrund ihrer Diabeteserkrankung eine Kontrolluntersuchung in ihrer Hausarztpraxis durchgeführt. Sie zeigte der behandelnden Ärztin bei dieser Gelegenheit die schmerzende Stelle am Hinterkopf und gab an, dass ihr beim Friseurbesuch die Kopfhaut verbrannt worden sei (Arztbericht an die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 30. Juni 2021 act. 129). Gemäss Aussagen der Privatklägerin sei ihr geraten worden, die Haut mit Babyshampoo zu waschen (polizeiliche Einvernahme der Privatklägerin vom 2. Februar 2021 act. 191 und 196).