___ einen Maschinenhaarschnitt durchgeführt. Die Privatklägerin habe zunächst (gemäss ihren eigenen Angaben) ein leichtes Brennen/Jucken bzw. (gemäss Angaben der Beschuldigten) gefühlte Wärme geschildert, worauf die Beschuldigte die Wärmeabgabe der Folien kontrolliert und gesagt habe, dass alles normal sei. Als die Privatklägerin laut geschrien habe, dass es brenne, habe die Beschuldigte das - 12 - Bleichmittel frühzeitig, d.h. vor Ablauf der vollständigen Einwirkzeit ausgewaschen.