Der grobe Ablauf sei unbestritten. Die Beschuldigte habe zuerst die Mèches fertiggemacht und sich dann um den neuen Kunden gekümmert. Zusammengefasst habe die Beschuldigte ein Bleichmittel ([…] 9%) angemischt und versehentlich auf die Kopfhaut der Privatklägerin aufgetragen. Durch eine Einwirkzeit von ca. 20 – 30 Minuten sei die Kopfhaut der Beschwerdeführerin verätzt worden und es sei eine 5x5 cm grosse nässende Wunde entstanden. Die Heilung habe sich über mehrere Monate hingezogen und es sei eine bleibende Narbe mit irreversiblem Haarverlust entstanden. Der Kontakt der Kopfhaut mit dem Bleichmittel sei kausale Ursache für die Verletzung. -9-