3.5. Mit Eingabe vom 11. Juni 2024 verzichtete die Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach auf eine Berufungsantwort und die Stellung eines Berufungsantrags. 3.6. Mit Eingabe vom 16. Juli 2024 erstattete die Beschuldigte die Berufungsantwort und beantragte die Abweisung der Berufung unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Privatklägerin. -6- 3.7. Mit Eingabe vom 18. Juli 2024 reichte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zur- zach weitere Unterlagen zu den Akten. 3.8. Mit Eingabe vom 6. August 2024 reichte die Privatklägerin eine Stellungnahme zur Berufungsantwort der Beschuldigten ein und hielt an ihren bisherigen Anträgen fest.