7. 7.1. Die Gerichtskasse Brugg wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger der Beschuldigten, Herrn Serge Flury, ein Honorar von Fr. 3’575.65 (inkl. MwSt. von Fr. 255.65) auszuzahlen. 7.2. Die Entschädigung gemäss Ziffer 7.1 hiervor wird von der Beschuldigten nicht zurückgefordert. 8. Die Privatklägerin trägt ihre Kosten selber." 2.5. Mit Eingabe vom 30. Oktober 2023 meldete die Privatklägerin Berufung gegen das ihr gleichentags schriftlich eröffnete Urteil an.