2.2. Mit Verfügung vom 30. März 2023 wurde der Beschuldigten die amtliche Verteidigung bewilligt und Rechtsanwalt Serge Flury als ihr amtlicher Verteidiger eingesetzt. 2.3. Am 19. Oktober 2023 fand vor dem Präsidium des Bezirksgerichts Brugg die zweite Hauptverhandlung statt, anlässlich welcher die Parteivorträge gehalten wurden. 2.4. Der Präsident des Bezirksgerichts Brugg erkannte mit Urteil vom 19. Oktober 2023: "1. Die Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gemäss Art. 125 Abs. 1 StGB. -4-