Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach stellte den Antrag, die Beschuldigte sei wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig zu sprechen und zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu Fr. 40.00, Probezeit 2 Jahre, sowie zu einer Verbindungsbusse von Fr. 950.00 (ersatzweise 23 Tage Freiheitsstrafe) zu verurteilen. 2. 2.1. Am 30. März 2023 fand vor dem Präsidium des Bezirksgerichts Brugg die Hauptverhandlung statt. Es wurden die Beschuldigte, die Privatklägerin sowie der Zeuge C._____ befragt. Nachdem die Beschuldigte ein Gesuch um anwaltliche Vertretung gestellt hatte, wurde die Hauptverhandlung geschlossen.