die Geschädigte bereits vor Schmerzen schrie, auswusch. Die Entstehung der von der Geschädigten erlittenen Verletzung war für die Beschuldigte als gelernte Coiffeuse vorhersehbar und wäre bei pflichtgemässem Handeln der Beschuldigten vermeidbar gewesen. Die Geschädigte macht eine Zivilforderung dem Grundsatz nach geltend."